17024 Verkehrswertgutachten Kurzgutachten Immobilien Erbe Kaufberatung Scheidung Schenkung Wohnung Haus Bauschäden Mängel Schimmel Risse Gutachter Sachverständiger Immobilienbewertung Gericht Finanzamt eidesstattlicher Gutachter Mehrfamilienhaus Gewerbe Halle DEKRA zertifiziert Bausachverständiger
Titel: Häufig gestellte Fragen zum Thema Sachverständigenwesen Das Sachverständigenwesen ist ein Bereich von großer Bedeutung, der eine Vielzahl von Fachgebieten und Fragestellungen umfasst. Im Folgenden werden einige häufig gestellte Fragen zu diesem Thema beantwortet: Was ist ein Sachverständiger? Ein Sachverständiger ist eine Person, die über Fachkenntnisse und Erfahrung in einem bestimmten Bereich verfügt und befugt ist, objektive Einschätzungen, Bewertungen oder Gutachten zu erstellen. Diese können in rechtlichen, technischen oder wissenschaftlichen Kontexten eingesetzt werden. Welche Qualifikationen benötigt ein Sachverständiger? Die Qualifikationen können je nach Fachgebiet variieren, aber typischerweise umfassen sie eine entsprechende Ausbildung, Berufserfahrung sowie gegebenenfalls eine Zertifizierung oder Anerkennung durch eine Fachorganisation oder Behörde. Welche Aufgaben hat ein Sachverständiger? Die Aufgaben eines Sachverständigen können vielfältig sein und umfassen unter anderem die Bewertung von Sachverhalten, die Analyse von Schadensfällen, die Begutachtung von Immobilien oder Fahrzeugen sowie die Beratung von Kunden in ihrem Fachgebiet. Wann wird ein Sachverständiger benötigt? Ein Sachverständiger wird oft dann benötigt, wenn komplexe Fragen oder Probleme auftreten, die spezifisches Fachwissen erfordern. Dies kann beispielsweise bei Gerichtsverfahren, Versicherungsansprüchen, Bauprojekten oder Streitigkeiten der Fall sein. Wie läuft ein typisches Gutachtenverfahren ab? Ein Gutachtenverfahren beginnt in der Regel mit der Beauftragung des Sachverständigen durch den Auftraggeber. Der Sachverständige führt dann eine gründliche Untersuchung oder Analyse durch, sammelt relevante Daten und Informationen und erstellt schließlich ein Gutachten, das seine fachliche Einschätzung oder Bewertung enthält. Welche Rolle spielt die Unabhängigkeit eines Sachverständigen? Die Unabhängigkeit eines Sachverständigen ist von entscheidender Bedeutung, um die Objektivität und Glaubwürdigkeit seiner Arbeit sicherzustellen. Ein Sachverständiger sollte frei von Interessenkonflikten sein und seine Einschätzungen basierend auf den Fakten und seiner fachlichen Expertise treffen.Wie werden Sachverständige bezahlt? Die Bezahlung von Sachverständigen erfolgt in der Regel auf Honorarbasis. Die Höhe des Honorars kann von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich des Umfangs und der Komplexität der Aufgabe sowie der Qualifikationen und des Rufs des Sachverständigen. Welche Haftung trägt ein Sachverständiger? Ein Sachverständiger trägt eine gewisse Haftung für die Richtigkeit seiner Einschätzungen und Gutachten. Bei grober Fahrlässigkeit oder fehlerhafter Arbeit kann er rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Daher ist eine sorgfältige und gründliche Arbeitsweise unerlässlich. Wie kann man Sachverständiger werden? Der Weg zum Sachverständigen kann über verschiedene Wege führen, darunter eine entsprechende Ausbildung oder Studium in einem Fachgebiet, Berufserfahrung, Weiterbildungen und gegebenenfalls die Erlangung von Zertifizierungen oder Anerkennungen durch Fachorganisationen. Welche Trends und Entwicklungen prägen das Sachverständigenwesen? Das Sachverständigenwesen unterliegt ständigen Veränderungen und Weiterentwicklungen, beeinflusst durch technologische Fortschritte, rechtliche Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Entwicklungen. Zu den aktuellen Trends zählen beispielsweise die Digitalisierung von Gutachtenprozessen, die verstärkte Spezialisierung in bestimmten Fachgebieten und die steigende Bedeutung von Nachhaltigkeit und Umweltschutzaspekten in Gutachten und Bewertungen.
Inhaltsverzeichnis
Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt auch vom jeweils gewählten Bewertungsverfahren ab. Zum einen benötigen wir für ein exaktes Ergebnis die allgemeinen Fakten wie die Lage in der näheren und weiteren Umgebung, die Größe des Grundstücks und des Gebäudes, die Rechte und Belastungen auf dem Grundstück sowie die Ausstattung und der Zustand der Gebäude im Verhältnis zum Baujahr. Außerdem braucht man bei Vermietungsobjekten die Mietverträge, die aktuellen Zahlungen, die Bewirtschaftungskosten, die Teilungserklärung und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen. Zum anderen müssen vorhandene Schäden und Mängel präzise ermittelt und berücksichtigt werden. Auch zusätzliche Aspekte wie z. B. der Ausblick (Panorama) oder Ausrichtung zur Sonne können eine wertrelevante Rolle spielen. All diese Kriterien sind nur ein Bruchteil der Gesamtinformationen für eine Bewertung und diese müssen dann letztlich in ihrer Gesamtheit zwingend in Einklang mit den gesetzlichen Regelungen und den Vorgaben des zuständigen Gutachterausschusses bewertet werden.
Bei gleicher Größe und Ausstattung sind Wohnimmobilien auf dem Land zumeist deutlich günstiger als in der Stadt. Das liegt häufig an den günstigeren Grundstückspreisen auf dem Land, die aus einer geringeren Anzahl an möglichen Erwerbern für eine Immobilie resultieren. Für eine Bewertung schauen wir uns die Gegend um das Bewertungsobjekt genau an. Wie gut ist dort die Infrastruktur in Bezug auf öffentliche Verkehrsmittel, Anbindung an Autobahnen und Bundesstraßen. Wie ist die Versorgung des täglichen Bedarfs, wie z. B. mit Einkaufsmöglichkeiten, Schulangebot, Ärzteversorgung? Ein anderes, ebenfalls wichtiges Kriterium sind die Immissionen, die auf ein Grundstück einwirken. Dies können zum Beispiel Fluglärm oder Industrieabgase sein. Für die Einschätzung der Marktlage ist ein Gutachter auf einen regen Austausch mit den ortsansässigen Gutachterausschüssen angewiesen, da diese Gremien aktuelle Daten für die jeweilige Lagen der Immobilien erheben und gleichzeitig Ansätze für die Bewertungen vorgeben. Ein Beispiel für eine positive Auswirkung eines Markttrends ist bei Eigentumswohnungen das Vorhandensein eines Balkons. Dieser Trend hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Ein weiterer Punkt ist die Barrierefreiheit, auch dieser Trend hat stark zugenommen und findet mittlerweile im Gegensatz zu früher auch seine Berücksichtigung in einer Immobilienbewertung. Selbstverständlich spielt aktuell auch das Alter der Heizung und die dafür benötigte Energiequelle eine bedeutendere Rolle. Der Sachverständige ist verpflichtet, bei den Markttrends immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Es gibt einfache Wertermittlungen, die in wenigen Minuten aus dem Internet gezogen werden können. Der Nutzen daraus bewegt sich gegen null. Mancher Makler nutzt ebenfalls diese „Tools“ und suggeriert dabei dem Kunden eine fachmännische Bewertung vor Ort durchzuführen. Das 10-seitige Ergebnis besteht dann aus einem Deckblatt, 1-2 Seiten mit Berechnungen und dem Rest, der aus Bildern und Anlagen besteht. Dagegen werden Verkehrswertgutachten erstellt, wenn ein Gutachten fürs Gericht oder das Finanzamt gebraucht wird. Hier muss detailliert dargestellt werden wie die jeweiligen Zahlen und Ansätze ermittelt wurden. Alle Bauteile werden beschrieben und die Lage ausführlich dargestellt. Daraus ergibt sich eine deutlich größere Seitenzahl, die etwa bei 50 Seiten beginnt. Es können dabei auch schnell mal mehr als 100 Seiten zusammenkommen. Eine günstigere und oft auch vernünftigere Variante stellt das Kurzgutachten dar. Hier wird nahezu der gleiche Aufwand für die Berechnungen und die Recherchen betrieben wie beim Verkehrswertgutachten. Allerdings wird auf die schriftliche Plausibiliesierung von vielen Details verzichtet. Diese Form des Gutachtens eignet sich, wenn die Werte nicht zu hoch sind und eine gütliche Einigung zwischen Parteien vereinbart werden kann. Sie liegen sehr nahe am tatsächlichen Verkehrswert und beginnen ab einer Größenordnung von 25-30 Seiten.
In der Regel werden die meisten ausführlichen Gutachten für zwei Bereiche benötigt. Für das Finanzamt, um einen niedrigeren steuerbaren Wert nachzuweisen oder für Auseinandersetzungen vor Gericht, bei denen geklärt werden muss, wie hoch der Anteil eines Streitwertes (z. B. Erbe, Scheidung…) tatsächlich ist. Bei einem Streit stellt das von einem unabhängigen Sachverständigen erstellte Gutachten eine faire Lösung für alle Beteiligten dar. Beim Nachweis einer geringeren Steuerschuld lohnt sich ein Gutachten in den allermeisten Fällen. Denn die Zahlen, mit denen die Finanzämter arbeiten, geben regelmäßig zu großzügige Grundbesitzwerte für die Steuerberechnung vor. Gutachter machen sich, im Gegensatz zu einem Sachbearbeiter im Finanzamt, vor Ort ein exaktes Bild des Gebäudezustandes und kennen genau die Marktlage und alle wichtigen Details, mit denen sie einen berechtigt niedrigeren Wert Ihrer Immobilie ermitteln können. Allerdings müssen laut dem Bewertungsgesetz (BewG) solche Gutachten einem hohen fachlichen Standard entsprechen. Ein eidesstattlicher Gutachter oder ein Gutachter, der durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert ist, erfüllt diese Anforderung.
Ein Fall aus unserer Praxis: Ein alleinstehender Mann nahm sein angespartes Vermögen und kaufte sich eine neue 1-Zimmer-Wohnung und zog darin ein. Nach 2 Jahren starb er bei einem tragischen Unfall. Die Schwester erbte nun sein gesamtes Vermögen. Das Finanzamt setzte die Wohnung mit 176.000 € an. Die Bewertung unsererseits ergab einen Verkehrswert von 127.000 €. Also einer Differenz von -49.000 €. Nach einem regen Austausch mit dem Finanzamt wurde der von uns realistisch ermittelte Verkehrswert akzeptiert und die Kundin hatte eine Steuereinsparung abzüglich der Gutachterkosten von circa 7.500 €. Dieser Betrag kann nun für andere, wahrscheinlich deutlich erfreulichere Dinge ausgegeben werden.
Das Verfahren, das laut gesetzlicher Vorgaben am ehesten bevorzugt werden sollte, ist das Vergleichswertverfahren. Hier wird der Wert anhand von vergleichbaren Immobilien in derselben Lage mit einer ähnlichen Ausstattung verglichen. Dieses Verfahren wird auch für die Wertbestimmung eines Grundstücks verwendet. Das Ertragswertverfahren wird üblicherweise für Mietshäuser und Gewerbeobjekte angewendet, weil es sich dabei um Renditeobjekte handelt und hier der Ertrag (die Miete) im Vordergrund steht. Sie befinden sich meist im vermieteten Zustand. Das Sachwertverfahren ist vordergründig für 1-2 Familienhäuser gedacht, bei denen die Eigentümer das Objekt selbst bewohnen. Wie so oft im Leben lassen sich manche Dinge nicht zwingend in eine bestimmte Kategorie einordnen und so muss der Sachverständige bei unklarer Sachlage die marktüblichste wählen. Bei einem Kurzgutachten wird das Verfahren gewählt, dass auf dem Markt am ehesten für das Bewertungsobjekt gebräuchlich ist. Beim Verkehrswertgutachten berechnet man 2 Verfahren, um damit das Ergebnis des vorrangigen Verfahrens zu stützen.
Bei einem Kurzgutachten ist immer eine ausführliche Objektbegehung enthalten. Weiter müssen aufwändige Recherchen durchgeführt und aufgearbeitet werden. Dies kann leicht 2 Tage Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Bei einem Verkehrswertgutachten müssen alle wertrelevanten Ansätze dann auch noch detailliert im Gutachten plausibilisiert und beschrieben werden. Das kostet richtig Zeit. Leider sind auch die benötigten Daten nicht immer gleich verfügbar und erst nach Wochen oder Monaten erhältlich. Der Sachverständige muss dann seine Arbeit für eine längere Zeit unterbrechen, um zum Beispiel auf Dokumente von Behörden zu warten. Bis es dann wieder weitergehen kann fertigt er zwischenzeitlich schriftlich Überlegungen zu seiner Arbeit an, die für die spätere Erstellung des Gutachtens wichtig sind. Nach getaner Arbeit müssen die Dokumente noch ordentlich gedruckt, verschweißt, verpackt und versendet werden. Außerdem wird eine Kopie abgeheftet und für 10 Jahre archiviert.
Für ein Gutachten werden verschieden Dokumente und Daten benötigt. Idealerweise hat der Eigentümer einen Teil davon besorgt oder aus seinen Hausordnern zusammengestellt. Bei manchen Aufträgen, wenn zum Beispiel der Alteigentümer verstorben ist, sucht der Sachverständige sich die Unterlagen aus den von den Erben bereitgestellten Ordnern heraus. Dies kann Zeit kosten, wenn eine größere Anzahl von vollen Ordnern übergeben wird. Nun kann es auch sein, dass das Gebäude erweitert wurde und zum Beispiel die vorliegende Wohnflächenberechnung nicht mehr aktuell ist. Hier ist der Sachverständige gefordert die Tatsachen im Gutachten darzulegen bzw. bei Bedarf ein neues Aufmaß zu erstellen oder erstellen zu lassen. Es kann auch sein, dass die Baugenehmigung nicht mehr vorliegt und der Eigentümer überträgt dann dem Sachverständigen die Beschaffung der Unterlagen, der diese Zeit selbstverständlich zusätzlich vergütet bekommt. Es können aber auch zusätzlich Rechte und Lasten am Grundstück vorliegen, die wertrelevant sind und zusätzlich rechnerisch berücksichtigt und plausibilisiert werden müssen. Ein guter Sachverständiger ermittelt in den allermeisten Fällen kostenlos, vor Auftragsbeginn, den benötigten Aufwand für seine Arbeit und bietet dann dem Kunden einen Festpreis (inkl. Mehrwertsteuer) für seine Leistungen an. Ja, leider arbeiten hier einige Anbieter unseriös und bieten ihre Leistungen als Nettobeträge an. Im Kleingedruckten wird dann später die zusätzlich anfallende Mehrwertsteuer erwähnt. Dieses Vorgehen ist im Privatkundenbereich verboten, da es scheinbar einen günstigeren Preis zum Wettbewerb suggeriert.
In den aktuellen Verordnungen für die Immobilienwertermittlungen wurde der Focus auf die Bauschäden und Baumängel deutlich erhöht. Bauschäden können den Wert einer Immobilie erheblich mindern. Allerdings bezieht sich die Wertminderung in der Regel auf Abweichungen des baulichen Zustands des Bewertungsobjektes im Vergleich zu einem üblichen Zustand ähnlicher, Objekte zum selben Zeitpunkt (Wertermittlungsstichtag). Klingt etwas kompliziert, meint aber einfach, dass z. B. ein feuchter Keller vor einem bestimmten Baujahr üblich war und man damit rechnen kann, dass bei einem ähnlichen Objekt (mit ähnlichem Baujahr) dort ebenfalls Feuchtigkeit vorzufinden ist. Das wäre dann kein besonderer Mangel, aber in einem Neubau sieht das schon anders aus, denn dort wird normalerweise von den Marktteilnehmern ein trockener Keller erwartet.
Titel: Häufig gestellte Fragen zum Thema Sachverständigenwesen Das Sachverständigenwesen ist ein Bereich von großer Bedeutung, der eine Vielzahl von Fachgebieten und Fragestellungen umfasst. Im Folgenden werden einige häufig gestellte Fragen zu diesem Thema beantwortet: Was ist ein Sachverständiger? Ein Sachverständiger ist eine Person, die über Fachkenntnisse und Erfahrung in einem bestimmten Bereich verfügt und befugt ist, objektive Einschätzungen, Bewertungen oder Gutachten zu erstellen. Diese können in rechtlichen, technischen oder wissenschaftlichen Kontexten eingesetzt werden. Welche Qualifikationen benötigt ein Sachverständiger? Die Qualifikationen können je nach Fachgebiet variieren, aber typischerweise umfassen sie eine entsprechende Ausbildung, Berufserfahrung sowie gegebenenfalls eine Zertifizierung oder Anerkennung durch eine Fachorganisation oder Behörde. Welche Aufgaben hat ein Sachverständiger? Die Aufgaben eines Sachverständigen können vielfältig sein und umfassen unter anderem die Bewertung von Sachverhalten, die Analyse von Schadensfällen, die Begutachtung von Immobilien oder Fahrzeugen sowie die Beratung von Kunden in ihrem Fachgebiet. Wann wird ein Sachverständiger benötigt? Ein Sachverständiger wird oft dann benötigt, wenn komplexe Fragen oder Probleme auftreten, die spezifisches Fachwissen erfordern. Dies kann beispielsweise bei Gerichtsverfahren, Versicherungsansprüchen, Bauprojekten oder Streitigkeiten der Fall sein. Wie läuft ein typisches Gutachtenverfahren ab? Ein Gutachtenverfahren beginnt in der Regel mit der Beauftragung des Sachverständigen durch den Auftraggeber. Der Sachverständige führt dann eine gründliche Untersuchung oder Analyse durch, sammelt relevante Daten und Informationen und erstellt schließlich ein Gutachten, das seine fachliche Einschätzung oder Bewertung enthält. Welche Rolle spielt die Unabhängigkeit eines Sachverständigen? Die Unabhängigkeit eines Sachverständigen ist von entscheidender Bedeutung, um die Objektivität und Glaubwürdigkeit seiner Arbeit sicherzustellen. Ein Sachverständiger sollte frei von Interessenkonflikten sein und seine Einschätzungen basierend auf den Fakten und seiner fachlichen Expertise treffen.Wie werden Sachverständige bezahlt? Die Bezahlung von Sachverständigen erfolgt in der Regel auf Honorarbasis. Die Höhe des Honorars kann von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich des Umfangs und der Komplexität der Aufgabe sowie der Qualifikationen und des Rufs des Sachverständigen. Welche Haftung trägt ein Sachverständiger? Ein Sachverständiger trägt eine gewisse Haftung für die Richtigkeit seiner Einschätzungen und Gutachten. Bei grober Fahrlässigkeit oder fehlerhafter Arbeit kann er rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Daher ist eine sorgfältige und gründliche Arbeitsweise unerlässlich. Wie kann man Sachverständiger werden? Der Weg zum Sachverständigen kann über verschiedene Wege führen, darunter eine entsprechende Ausbildung oder Studium in einem Fachgebiet, Berufserfahrung, Weiterbildungen und gegebenenfalls die Erlangung von Zertifizierungen oder Anerkennungen durch Fachorganisationen. Welche Trends und Entwicklungen prägen das Sachverständigenwesen? Das Sachverständigenwesen unterliegt ständigen Veränderungen und Weiterentwicklungen, beeinflusst durch technologische Fortschritte, rechtliche Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Entwicklungen. Zu den aktuellen Trends zählen beispielsweise die Digitalisierung von Gutachtenprozessen, die verstärkte Spezialisierung in bestimmten Fachgebieten und die steigende Bedeutung von Nachhaltigkeit und Umweltschutzaspekten in Gutachten und Bewertungen.
Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt auch vom jeweils gewählten Bewertungsverfahren ab. Zum einen benötigen wir für ein exaktes Ergebnis die allgemeinen Fakten wie die Lage in der näheren und weiteren Umgebung, die Größe des Grundstücks und des Gebäudes, die Rechte und Belastungen auf dem Grundstück sowie die Ausstattung und der Zustand der Gebäude im Verhältnis zum Baujahr. Außerdem braucht man bei Vermietungsobjekten die Mietverträge, die aktuellen Zahlungen, die Bewirtschaftungskosten, die Teilungserklärung und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen. Zum anderen müssen vorhandene Schäden und Mängel präzise ermittelt und berücksichtigt werden. Auch zusätzliche Aspekte wie z. B. der Ausblick (Panorama) oder Ausrichtung zur Sonne können eine wertrelevante Rolle spielen. All diese Kriterien sind nur ein Bruchteil der Gesamtinformationen für eine Bewertung und diese müssen dann letztlich in ihrer Gesamtheit zwingend in Einklang mit den gesetzlichen Regelungen und den Vorgaben des zuständigen Gutachterausschusses bewertet werden.
Bei gleicher Größe und Ausstattung sind Wohnimmobilien auf dem Land zumeist deutlich günstiger als in der Stadt. Das liegt häufig an den günstigeren Grundstückspreisen auf dem Land, die aus einer geringeren Anzahl an möglichen Erwerbern für eine Immobilie resultieren. Für eine Bewertung schauen wir uns die Gegend um das Bewertungsobjekt genau an. Wie gut ist dort die Infrastruktur in Bezug auf öffentliche Verkehrsmittel, Anbindung an Autobahnen und Bundesstraßen. Wie ist die Versorgung des täglichen Bedarfs, wie z. B. mit Einkaufsmöglichkeiten, Schulangebot, Ärzteversorgung? Ein anderes, ebenfalls wichtiges Kriterium sind die Immissionen, die auf ein Grundstück einwirken. Dies können zum Beispiel Fluglärm oder Industrieabgase sein. Für die Einschätzung der Marktlage ist ein Gutachter auf einen regen Austausch mit den ortsansässigen Gutachterausschüssen angewiesen, da diese Gremien aktuelle Daten für die jeweilige Lagen der Immobilien erheben und gleichzeitig Ansätze für die Bewertungen vorgeben. Ein Beispiel für eine positive Auswirkung eines Markttrends ist bei Eigentumswohnungen das Vorhandensein eines Balkons. Dieser Trend hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Ein weiterer Punkt ist die Barrierefreiheit, auch dieser Trend hat stark zugenommen und findet mittlerweile im Gegensatz zu früher auch seine Berücksichtigung in einer Immobilienbewertung. Selbstverständlich spielt aktuell auch das Alter der Heizung und die dafür benötigte Energiequelle eine bedeutendere Rolle. Der Sachverständige ist verpflichtet, bei den Markttrends immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Es gibt einfache Wertermittlungen, die in wenigen Minuten aus dem Internet gezogen werden können. Der Nutzen daraus bewegt sich gegen null. Mancher Makler nutzt ebenfalls diese „Tools“ und suggeriert dabei dem Kunden eine fachmännische Bewertung vor Ort durchzuführen. Das 10-seitige Ergebnis besteht dann aus einem Deckblatt, 1-2 Seiten mit Berechnungen und dem Rest, der aus Bildern und Anlagen besteht. Dagegen werden Verkehrswertgutachten erstellt, wenn ein Gutachten fürs Gericht oder das Finanzamt gebraucht wird. Hier muss detailliert dargestellt werden wie die jeweiligen Zahlen und Ansätze ermittelt wurden. Alle Bauteile werden beschrieben und die Lage ausführlich dargestellt. Daraus ergibt sich eine deutlich größere Seitenzahl, die etwa bei 50 Seiten beginnt. Es können dabei auch schnell mal mehr als 100 Seiten zusammenkommen. Eine günstigere und oft auch vernünftigere Variante stellt das Kurzgutachten dar. Hier wird nahezu der gleiche Aufwand für die Berechnungen und die Recherchen betrieben wie beim Verkehrswertgutachten. Allerdings wird auf die schriftliche Plausibiliesierung von vielen Details verzichtet. Diese Form des Gutachtens eignet sich, wenn die Werte nicht zu hoch sind und eine gütliche Einigung zwischen Parteien vereinbart werden kann. Sie liegen sehr nahe am tatsächlichen Verkehrswert und beginnen ab einer Größenordnung von 25-30 Seiten.
In der Regel werden die meisten ausführlichen Gutachten für zwei Bereiche benötigt. Für das Finanzamt, um einen niedrigeren steuerbaren Wert nachzuweisen oder für Auseinandersetzungen vor Gericht, bei denen geklärt werden muss, wie hoch der Anteil eines Streitwertes (z. B. Erbe, Scheidung…) tatsächlich ist. Bei einem Streit stellt das von einem unabhängigen Sachverständigen erstellte Gutachten eine faire Lösung für alle Beteiligten dar. Beim Nachweis einer geringeren Steuerschuld lohnt sich ein Gutachten in den allermeisten Fällen. Denn die Zahlen, mit denen die Finanzämter arbeiten, geben regelmäßig zu großzügige Grundbesitzwerte für die Steuerberechnung vor. Gutachter machen sich, im Gegensatz zu einem Sachbearbeiter im Finanzamt, vor Ort ein exaktes Bild des Gebäudezustandes und kennen genau die Marktlage und alle wichtigen Details, mit denen sie einen berechtigt niedrigeren Wert Ihrer Immobilie ermitteln können. Allerdings müssen laut dem Bewertungsgesetz (BewG) solche Gutachten einem hohen fachlichen Standard entsprechen. Ein eidesstattlicher Gutachter oder ein Gutachter, der durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert ist, erfüllt diese Anforderung.
Ein Fall aus unserer Praxis: Ein alleinstehender Mann nahm sein angespartes Vermögen und kaufte sich eine neue 1-Zimmer-Wohnung und zog darin ein. Nach 2 Jahren starb er bei einem tragischen Unfall. Die Schwester erbte nun sein gesamtes Vermögen. Das Finanzamt setzte die Wohnung mit 176.000 € an. Die Bewertung unsererseits ergab einen Verkehrswert von 127.000 €. Also einer Differenz von -49.000 €. Nach einem regen Austausch mit dem Finanzamt wurde der von uns realistisch ermittelte Verkehrswert akzeptiert und die Kundin hatte eine Steuereinsparung abzüglich der Gutachterkosten von circa 7.500 €. Dieser Betrag kann nun für andere, wahrscheinlich deutlich erfreulichere Dinge ausgegeben werden.
Das Verfahren, das laut gesetzlicher Vorgaben am ehesten bevorzugt werden sollte, ist das Vergleichswertverfahren. Hier wird der Wert anhand von vergleichbaren Immobilien in derselben Lage mit einer ähnlichen Ausstattung verglichen. Dieses Verfahren wird auch für die Wertbestimmung eines Grundstücks verwendet. Das Ertragswertverfahren wird üblicherweise für Mietshäuser und Gewerbeobjekte angewendet, weil es sich dabei um Renditeobjekte handelt und hier der Ertrag (die Miete) im Vordergrund steht. Sie befinden sich meist im vermieteten Zustand. Das Sachwertverfahren ist vordergründig für 1-2 Familienhäuser gedacht, bei denen die Eigentümer das Objekt selbst bewohnen. Wie so oft im Leben lassen sich manche Dinge nicht zwingend in eine bestimmte Kategorie einordnen und so muss der Sachverständige bei unklarer Sachlage die marktüblichste wählen. Bei einem Kurzgutachten wird das Verfahren gewählt, dass auf dem Markt am ehesten für das Bewertungsobjekt gebräuchlich ist. Beim Verkehrswertgutachten berechnet man 2 Verfahren, um damit das Ergebnis des vorrangigen Verfahrens zu stützen.
Bei einem Kurzgutachten ist immer eine ausführliche Objektbegehung enthalten. Weiter müssen aufwändige Recherchen durchgeführt und aufgearbeitet werden. Dies kann leicht 2 Tage Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Bei einem Verkehrswertgutachten müssen alle wertrelevanten Ansätze dann auch noch detailliert im Gutachten plausibilisiert und beschrieben werden. Das kostet richtig Zeit. Leider sind auch die benötigten Daten nicht immer gleich verfügbar und erst nach Wochen oder Monaten erhältlich. Der Sachverständige muss dann seine Arbeit für eine längere Zeit unterbrechen, um zum Beispiel auf Dokumente von Behörden zu warten. Bis es dann wieder weitergehen kann fertigt er zwischenzeitlich schriftlich Überlegungen zu seiner Arbeit an, die für die spätere Erstellung des Gutachtens wichtig sind. Nach getaner Arbeit müssen die Dokumente noch ordentlich gedruckt, verschweißt, verpackt und versendet werden. Außerdem wird eine Kopie abgeheftet und für 10 Jahre archiviert.
Für ein Gutachten werden verschieden Dokumente und Daten benötigt. Idealerweise hat der Eigentümer einen Teil davon besorgt oder aus seinen Hausordnern zusammengestellt. Bei manchen Aufträgen, wenn zum Beispiel der Alteigentümer verstorben ist, sucht der Sachverständige sich die Unterlagen aus den von den Erben bereitgestellten Ordnern heraus. Dies kann Zeit kosten, wenn eine größere Anzahl von vollen Ordnern übergeben wird. Nun kann es auch sein, dass das Gebäude erweitert wurde und zum Beispiel die vorliegende Wohnflächenberechnung nicht mehr aktuell ist. Hier ist der Sachverständige gefordert die Tatsachen im Gutachten darzulegen bzw. bei Bedarf ein neues Aufmaß zu erstellen oder erstellen zu lassen. Es kann auch sein, dass die Baugenehmigung nicht mehr vorliegt und der Eigentümer überträgt dann dem Sachverständigen die Beschaffung der Unterlagen, der diese Zeit selbstverständlich zusätzlich vergütet bekommt. Es können aber auch zusätzlich Rechte und Lasten am Grundstück vorliegen, die wertrelevant sind und zusätzlich rechnerisch berücksichtigt und plausibilisiert werden müssen. Ein guter Sachverständiger ermittelt in den allermeisten Fällen kostenlos, vor Auftragsbeginn, den benötigten Aufwand für seine Arbeit und bietet dann dem Kunden einen Festpreis (inkl. Mehrwertsteuer) für seine Leistungen an. Ja, leider arbeiten hier einige Anbieter unseriös und bieten ihre Leistungen als Nettobeträge an. Im Kleingedruckten wird dann später die zusätzlich anfallende Mehrwertsteuer erwähnt. Dieses Vorgehen ist im Privatkundenbereich verboten, da es scheinbar einen günstigeren Preis zum Wettbewerb suggeriert.
In den aktuellen Verordnungen für die Immobilienwertermittlungen wurde der Focus auf die Bauschäden und Baumängel deutlich erhöht. Bauschäden können den Wert einer Immobilie erheblich mindern. Allerdings bezieht sich die Wertminderung in der Regel auf Abweichungen des baulichen Zustands des Bewertungsobjektes im Vergleich zu einem üblichen Zustand ähnlicher, Objekte zum selben Zeitpunkt (Wertermittlungsstichtag). Klingt etwas kompliziert, meint aber einfach, dass z. B. ein feuchter Keller vor einem bestimmten Baujahr üblich war und man damit rechnen kann, dass bei einem ähnlichen Objekt (mit ähnlichem Baujahr) dort ebenfalls Feuchtigkeit vorzufinden ist. Das wäre dann kein besonderer Mangel, aber in einem Neubau sieht das schon anders aus, denn dort wird normalerweise von den Marktteilnehmern ein trockener Keller erwartet.
Bausachverständigenbüro Neuber
Geschäftsführer & Inhaber
Markus Neuber
Paul-Ehrlich-Weg 5
68766 Hockenheim
Telefon: 06205 255 234 0
E-Mail: info@bsb-neuber.de
Mitglied der IHK Rhein-Neckar
Nr.: 0001133247
USt.-ID: 43 161 / 27 107
Gerichtsstand: Mannheim
Die Dienste eines Immobiliengutachters sind entscheidend für eine präzise Immobilienbewertung. Ein Gutachter für Immobilien, auch als Hausgutachter oder Immobiliensachverständiger bekannt, analysiert verschiedene Faktoren, um den tatsächlichen Wert einer Immobilie zu ermitteln. Die Kosten für einen Immobiliengutachter in der Nähe können je nach Art und Umfang der Bewertung variieren.
Es ist wichtig, einen unabhängigen Gutachter für Immobilien zu wählen, um Objektivität und Neutralität sicherzustellen. Die Suche nach einem Gutachter für Immobilien in der Nähe ist ratsam, da ein lokaler Sachverständiger für Immobilien Zeit spart und profunde Marktkenntnisse bietet. Ein qualifizierter Gutachter ist nicht nur mit den lokalen Marktbedingungen vertraut, sondern auch in der Lage, bauliche Mängel zu identifizieren, für die normalerweise ein Bausachverständiger beauftragt würde.
Die Dienste eines Immobiliengutachters sind entscheidend für eine präzise Immobilienbewertung. Ein Gutachter für Immobilien, auch als Hausgutachter oder Immobiliensachverständiger bekannt, analysiert verschiedene Faktoren, um den tatsächlichen Wert einer Immobilie zu ermitteln. Die Kosten für einen Immobiliengutachter in der Nähe können je nach Art und Umfang der Bewertung variieren.
Es ist wichtig, einen unabhängigen Gutachter für Immobilien zu wählen, um Objektivität und Neutralität sicherzustellen. Die Suche nach einem Gutachter für Immobilien in der Nähe ist ratsam, da ein lokaler Sachverständiger für Immobilien Zeit spart und profunde Marktkenntnisse bietet. Ein qualifizierter Gutachter ist nicht nur mit den lokalen Marktbedingungen vertraut, sondern auch in der Lage, bauliche Mängel zu identifizieren, für die normalerweise ein Bausachverständiger beauftragt würde.
Für kostenlose Informationen oder einen kostenlosen Rückruf verwenden Sie einfach das nachfolgende Formular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
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Wo sind wir noch tätig?
In folgenden Städten:
Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Germersheim, Heidelberg, Hockenheim, Karlsruhe, Ludwigshafen, Mannheim, Rheinstetten, Schifferstadt, Schriesheim, Schwetzingen, Sinsheim, Speyer, Stutensee, Waghäusel, Weinheim, Wiesloch.
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Unsere Sachverständigen führen regelmäßig Bewertungen von Immobilien in folgenden Städten durch:
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Unsere Sachverständigen führen ebenso regelmäßig Bewertungen von Immobilien in folgenden Gemeinden durch:
Rhein-Neckar-Kreis
Altlußheim, Angelbachtal, Bammental, Brühl, Dielheim, Dossenheim, Eberbach, Edingen-Neckarhausen, Epfenbach, Eppelheim, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Heddesheim, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Hemsbach, Hirschacker, Hirschberg, Ilvesheim, Ketsch, Ladenburg, Laudenbach, Leimen, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Neidenstein, Neulußheim, Nußloch, Oftersheim, Plankstadt, Rauenberg, Reichartshausen, Reilingen, Rohrhof, Sandhausen, Schönau, Schönbrunn, Spechbach, St. Leon-Rot, Waibstadt, Walldorf, Wiesenbach, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen.
Heidelberg
Altstadt, Bahnstadt, Bergheim, Boxberg, Emmertsgrund, Handschuhsheim, Kirchheim, Neuenheim, Pfaffengrund, Rohrbach, Schlierbach, Südstadt, Weststadt, Wieblingen, Ziegelhausen.
Mannheim
Feudenheim, Friedrichsfeld, Innenstadt, Jungbusch, Käfertal, Lindenhof, Neckarau, Neckarstadt-Ost, Neckarstadt-West, Neuostheim, Neuhermsheim, Rheinau, Rheinau-Süd, Sandhofen, Schönau, Schwetzingerstadt, Oststadt, Seckenheim, Vogelstang, Waldhof, Wallstadt.
Ludwigshafen am Rhein
Edigheim, Friesenheim, Maudach, Mundenheim, Oggersheim, Oppau, Rheingönheim, Ruchheim.
Rhein-Pfalz-Kreis
Bobenheim-Roxheim, Böhl-Iggelheim, Limburgerhof, Mutterstadt, Dannstadt-Schauernheim, Lambsheim-Heßheim, Maxdorf, Rheinauen, Römerberg-Dudenhofen.
Speyer
Berghausen, Dudenhofen, Hanhofen, Harthausen, Heiligenstein, Mechtersheim, Otterstadt, Waldsee.
Landkreis Germersheim
Wörth, Bellheim, Hagenbach, Jockgrim, Kandel, Lingenfeld, Rülzheim.
Karlsruhe
Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Nordstadt, Nordweststadt, Oststadt, Südstadt, Südweststadt, Weststadt, Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Grünwinkel, Oberreut, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Wolfartsweier.
Landkreis Karlsruhe
Kraichtal, Philippsburg, Östringen, Pfinztal, Eggenstein-Leopoldshafen, Karlsbad, Malsch, Bad Schönborn, Ettlingen, Ubstadt-Weiher, Waldbronn, Graben-Neudorf, Linkenheim-Hochstetten, Oberderdingen, Karlsdorf-Neuthard, Weingarten, Walzbachtal, Oberhausen-Rheinhausen, Forst, Dettenheim, Kronau, Hambrücken, Marxzell, Sulzfeld, Gondelsheim, Kürnbach, Zaisenhausen.
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Mannheim
Feudenheim, Friedrichsfeld, Innenstadt, Jungbusch, Käfertal, Lindenhof, Neckarau, Neckarstadt-Ost, Neckarstadt-West, Neuostheim, Neuhermsheim, Rheinau, Rheinau-Süd, Sandhofen, Schönau, Schwetzingerstadt, Oststadt, Seckenheim, Vogelstang, Waldhof, Wallstadt.
Ludwigshafen am Rhein
Edigheim, Friesenheim, Maudach, Mundenheim, Oggersheim, Oppau, Rheingönheim, Ruchheim.
Rhein-Pfalz-Kreis
Bobenheim-Roxheim, Böhl-Iggelheim, Limburgerhof, Mutterstadt, Dannstadt-Schauernheim, Lambsheim-Heßheim, Maxdorf, Rheinauen, Römerberg-Dudenhofen.
Speyer
Berghausen, Dudenhofen, Hanhofen, Harthausen, Heiligenstein, Mechtersheim, Otterstadt, Waldsee, Wörth.
Landkreis Germersheim
Bellheim, Hagenbach, Jockgrim, Kandel, Lingenfeld, Rülzheim.
Karlsruhe
Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Nordstadt, Nordweststadt, Oststadt, Südstadt, Südweststadt, Weststadt, Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Grünwinkel, Oberreut, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Wolfartsweier.
Landkreis Karlsruhe
Kraichtal, Philippsburg, Östringen, Pfinztal, Eggenstein-Leopoldshafen, Karlsbad, Malsch, Bad Schönborn, Ettlingen, Ubstadt-Weiher, Waldbronn, Graben-Neudorf, Linkenheim-Hochstetten, Oberderdingen, Karlsdorf-Neuthard, Weingarten, Walzbachtal, Oberhausen-Rheinhausen, Forst, Dettenheim, Kronau, Hambrücken, Marxzell, Sulzfeld, Gondelsheim, Kürnbach, Zaisenhausen.
Achtung! Da wir als Unternehmen keinen Verbraucherschutz mit 14-tägigem Rücktrittsrecht genießen, schließen wir telefonisch keine Verträge mit anderen Unternehmen ab. Jedweder Vertrag, der aus einer Kaltakquise oder auf sonst einer Weise mit uns zustande gekommen sein sollte (z. B. auch durch KI-Missbrauch), bedarf zwingend der schriftlichen Bestätigung von unserer Seite. Wir verbieten explizit die Aufnahme und die Verwendung unserer Gespräche. Auch eine Verwendung zur Verbesserung der Serviceleistungen wird nicht gestattet. Da wir keine telefonischen Verträge mit Unternehmen ohne Rücktrittsrecht abschließen. Hat ein Forderung stellendes Unternehmen, den gutachterlichen Nachweis für die authentische Korrektheit einer Gesprächsaufnahme auf seine Kosten zu erbringen. Wir lehnen jedwede Kostenbeteiligung für Gutachter, Anwalt und Inkasso-Unternehmen ab.
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IMPRESSUM
Geschäftsführer & Inhaber
Markus Neuber
Mitglied der IHK Rhein-Neckar
Nr.: 0001133247
USt.-ID: 43 161 / 27 107
Gerichtsstand: Mannheim
Bausachverständigenbüro Neuber
Paul-Ehrlich-Weg 5
68766 Hockenheim
Telefon: 06205 255 234 0
E-Mail: info@bsb-neuber.de
Aus persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Gründen wurden
Beispielbilder verwendet und die Namen anonymisiert.
Die gezeigten Bilder sind Eigentum von Bausachverständigenbüro Neuber oder sie sind anderweitig urheberrechtlich geschützt. Wir untersagen jedwede Vervielfältigung oder Verwendung.
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