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Was ist ein Bauleitplan bzw. was versteht man unter der Bauleitplanung?

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Es ist Aufgabe der Gemeinde, mithilfe von Bauleitplänen die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke der Gemeinde zu bestimmen.


Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan ist ein Instrument der räumlichen Planung in der Bundesrepublik Deutschland, in dem die beabsichtigte, städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde kartografisch und textlich dargestellt wird.


Was ist ein Bebauungsplan (B-Plan)?

Der Bebauungsplan (abgekürzt B-Plan) ist eine Regelung über die mögliche Bebauung und ihre Art und Weise von genau definierten Grundstücken. Der B-Plan enthält zudem Bestimmungen zur Nutzung der Grundstücke. Die jeweilige Gemeinde, in der die betreffenden Grundstücke liegen, erlässt den B-Plan als Satzung.


Was legt der „qualifizierte“ Bebauungsplan fest?

Ein „qualifizierter Bebauungsplan“ legt mindestens 4 Bestimmungen fest:

- die Art der baulichen Nutzung, z. B. reine Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiet

- das Maß der baulichen Nutzung, z. B. Höhe der baulichen Anlagen, GFZ, GF, GRZ, Stellplätze

- Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen a. Bauweise: z. B. offen, geschlossen, Einzel oder Doppelhäuser; b. überbaubare Grundstücksflächen: z. B. Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen,   

  Bebauungstiefe

- die Verkehrsflächen


Welche Grundstückszustände gibt es?

- Flächen der Land- oder Forstwirtschaft sind Flächen, die, ohne Bauerwartungsland, Rohbauland oder baureifes Land zu sein, land- oder forstwirtschaftlich nutzbar sind.

- Bauerwartungsland sind Flächen, die nach ihren weiteren Grundstücksmerkmalen eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen, insbesondere nach dem Stand der Bauleitplanung und nach 

  der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, mit hin-reichender Sicherheit erwarten lassen.

- Rohbauland sind Flächen, die nach den §§ 30, 33 oder 34 des Baugesetzbuchs für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung unzureichend gestaltet sind.

- Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und nach den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind.

- Sonstige Flächen sind Flächen, die sich keinem der anderen Entwicklungszustände zuordnen lassen.


Was ist ein Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem 

a. die Grundstücke,

b. grundstücksgleiche Rechte,

c. die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und

d. die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.


Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Um den Käufer zu schützen, wird eine sog. Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eintragen. Dadurch wird das Grundbuch gesperrt und der Verkäufer darf keine Belastungen eintragen, denen der Käufer nicht zugestimmt hat. Erst wenn die Auflassungsvormerkung für den Käufer im Grundbuch eingetragen ist, kann der Käufer den Kaufpreis überweisen.


Was ist ein Gutachterausschuss?

Der Gutachterausschuss ist ein selbständiges und unabhängiges Gremium, das sich aus einem Vorsitzenden und mehreren ehrenamtlichen Gutachtern zusammensetzt, die zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen fachlich qualifiziert sind. Diese Gutachter werden durch den zuständigen Landrat bzw. Bürgermeister bestellt.


Was macht ein Gutachterausschuss?

Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung, ermittelt Bodenrichtwerte und leitet die erforderlichen Daten zur Wertermittlung ab. Des Weiteren erstellt der Gutachterausschuss auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken. Um all diese Aufgaben zu erfüllen, bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle.

 

Welche Wertermittlungsverfahren sind zwingend bzw. müssen wegen welcher Gesetze oder Verordnungen genommen werden?

Grundlage: ImmoWertV 2021: Die gesetzliche Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswertes eines Hauses oder einer anderen Immobilie ist die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). In § 6 Absatz 1 der ImmoWertV heißt es: “ (1) Grundsätzlich sind zur Wertermittlung das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen. Die Verfahren sind nach der Art des Wertermittlungsobjekts unter Berücksichtigung der im ge-wöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und der sonstigen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Eignung der zur Verfügung stehenden Daten, zu wählen; die Wahl ist zu begründen.


Was ist die Bruttogrundfläche und nach welcher Vorgabe wird sie ermittelt?

Die BGF ist die Summe aller Grundflächen der Grundrissebenen eines Bauwerks und deren konstruktiver Umschließungen. Die Berechnung der BGF wird nach DIN 277 durchgeführt.

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